Umbuchung von Abholung auf Lieferung

Lieber Kunde,

wie Sie Wissen, hat die Bundes – und Landesregierungen scharfe Massnahmen zur Eindämmung des Coronaviruses getroffen. Diese unterscheiden sich auch zum Teil erheblich von Bundesland zu Bundesland.

In Ihrem Bundesland hat dies unter anderen zur Folge, dass Sie Ihre Feuerwerkbestellung nicht wie geplant an unserer Abholstation abholen dürfen (Click and Collect). Allerdings ist uns die Auslieferung wiederum erlaubt. Deshalb haben wir schnell reagiert und uns um eine evtl. Auslieferung Ihrer Bestellung bemüht.

Die Auslieferung findet an den Tagen 29.12. und 30.12.2020 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr statt. Einen Teil der Kosten hierfür (Gefahrguttransport) übernehmen wir für Sie, einen Teil müssen wir Ihnen jedoch in Rechnung stellen. Unter Berücksichtigung dessen, dass Sie für die Abholstation bereits 5,– Euro bezahlt haben, wären die Kosten für die Lieferung für Sie noch 15,– Euro, welche Sie direkt bei der Lieferung an den Fahrer bezahlen können.

Wenn Sie dies möchten bitten wir Sie, nachstehendes Formular auszufüllen und abzusenden. Um alles weitere kümmern wir uns dann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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