Abgabeverbot von F2 Feuerwerk an private Käufer 2021

Bundesrat beschließt Abgabeverbot von F2 Artikeln an private Verbraucher

Wie von der Bundesregierung angekündigt, wurde nun die Regelung zum Abgabeverbot von F2 Pyrotechnik an private Endverbraucher in den Tagen vor Silvester beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet.

Was bedeutet das nun?

In der Kurzfassung: Die Regelung umfasst nur, dass es uns verboten wurde, F2 Artikel an private Verbraucher abzugeben. Dies betrifft ausdrücklich nicht Personen, welche ein Gewerbe besitzen oder eine pyrotechnische Befugnis haben (vgl. 27er Schein) haben.

Zur Info: Alle anderen pyrotechnischen Artikel, wie F1 (Kleinfeuerwerk), P1 (z.B. Rauch, Bengalfeuer oder in der Kategorie eingestufte Böller), T1 oder auch pyrotechnische Munition für Ihre Schreckschusswaffe – sind vom Abgabeverbot nicht betroffen!

 

Ich habe eine Silvesterbestellung bei euch, was passiert damit nun?

Das wichtigste vorneweg: Bitte bewahren Sie Ruhe!!
Wenn Ihre Silvesterbestellung kein F2 enthält müssen Sie sich um nichts kümmern, wir senden Ihnen die Bestellung wunschgemäß zu. Sollten Sie Abholung gewählt haben, informieren wir Sie demnächst über die Abholmöglichkeit.

Wenn Ihre Bestellung F2 enthält und Sie haben als Gewerbetreibender bei uns eingekauft, dann müssen Sie sich ebenfalls um nichts kümmern, wir senden Ihnen die Bestellung wunschgemäß zu. Sollten Sie Abholung gewählt haben, informieren wir Sie demnächst über die Abholmöglichkeit.

Wenn Ihre Bestellung F2 enthält und Sie haben als Privatperson bei uns eingekauft, stehen Ihnen folgende Optionen offen:

A) Gratis Einlagerung für 2022
Und das kann sich richtig lohnen, ab 2022 wird Feuerwerk bis zu 50% teurer! Sollte es 2022 wider Erwarten erneut ein Verbot geben, werden alle eingelagerten Bestellungen ausgezahlt zurückerstattet.

B) Sie Senden uns einen Gewerbeschein:
Wir benötigen die Gewerbeanmeldung, den Ausweis und die Bestätigung, welche Sie hier herunterladen können..
Alle müssen auf denselben Namen des Gewerbetreibenden ausgestellt sein, anderenfalls ist eine Vollmacht notwendig und der Ausweis des bevollmächtigten.
Bitte alle Dokumente in EINER eMail zusammenfassen – mit der Angabe Ihrer Bestellnummer.
Danach werden wir Ihre Bestellung auf Gewerbe umstellen und die Bestellung wird versendet bzw wird abholbereit sein (So wie bei Bestellung ausgewählt)

 

Nocheinmal wichtig: Wir informieren ALLE Kunden, welche eine Bestellung bei uns offen haben, die wir so nicht abgeben dürfen auch noch einmal individuell mit den Möglichkeiten für weitere Vorgehen – Bitte warten Sie diese eMail ab – wir werden keinen vergessen!

Kann ich denn noch irgendwas legal bestellen für Silvester bei Ihnen?

Ja das können Sie: Folgende Artikel können Sie trotzdem noch  bestellen, denn diese sind auch von einem Feuerwerksverbot ausgenommen::

  • Jugendfeuerwerk F1 (klick)
  • Rauch & Bengalos T1 & P1 (klick)
  • Technisches Feuerwerk T1 (klick)
  • Schallerzeuger P1 (klick)
  • Pyromunition PM1 (klick)

Diese können Sie sich entweder zur Lieferung bestellen, oder zur Abholung an unserer Abholstation in Berlin bestellen.

Wenn Sie ein Gewerbe besitzen, dann können Sie auch noch F2 Artikel zur Abholung in Berlin bestellen. Sofern noch nicht vorhanden, erstellen Sie hierzu bitte zunächst ein Kundenkonto bei uns. Wir benötigen die Gewerbeanmeldung, den Ausweis und die Bestätigung, welche Sie hier herunterladen können..
Alle müssen auf denselben Namen des Gewerbetreibenden ausgestellt sein, anderenfalls ist eine Vollmacht notwendig und der Ausweis des bevollmächtigten.

Bitte alle Dokumente in EINER eMail zusammenfassen und an info@feuerwerkshop.de senden – wir schalten Ihr Konto nach Prüfung schnellstmöglich zum Erwerb frei.